Informationen zum Energieausweis

Ein Energieausweis dokumentiert und bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes. Es wird erfasst wie effizient ein Gebäude ist und wie viel Heizenergie benötigt wird.Im letzten Abschnitt des Ausweises sind Empfehlungen zur Modernisierung des jeweiligen Gebäudes enthalten.

Energieausweis

Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Datei:Musterausweis.jpg

Ist ein Energieausweis zwingend erforderlich?https://immo-zentrale.de/

Die Energieeinsparverordung (EnEV) schreibt für alle Gebäude die vermietet und verkauft werden ein solches Dokument vor. Bei Nichtbeachten dieser Vorschrift drohen bis zu € 15.000,– Geldstrafe. Zudem müssen alle Eigentümer, Hausverwalter und Immobilienmakler einen Energieausweis ausstellen lassen. Dies gilt auch für Mietwohnungen und Eigentumswohnungen. Hierfür muss der Ausweis für das gesamte Gebäude ausgestellt werden.

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Grundsätzlich ja. Auch bei Nichtwohngebäuden die verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden muss ein Energieausweis vorhanden sein. Bei öffentlichen Gebäuden, Restaurants, Hotels, Banken sowie bei Gebäuden mit hohem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche ab 1000 m² muss er sichtbar im Aushang sein.

Ausnahmen beim Energieausweis

Für Gebäude mit Ensembleschutz sowie für Denkmalschutzimmobilien muss kein kein Ausweis ausgestellt werden. Diese Gebäude fallen nicht unter die Ausweispflicht!!

Wann muss ein Energieausweis vorliegen?

Seit dem 01.Mai 2014 muss ein Energieausweis bei einer Besichtigung vorliegen und bei Verlangen vorgelegt werden. Einem potentiellen Käufer oder einem neuen Mieter muss der Energieausweis zur Einsicht vorgelegt, aber nicht ausgehändigt werden. Bei Verkauf einer Immobilie ist der Energieausweis im Original auszuhändigen.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Was ist der Unterschied und welcher ist für meine Immobilie der Richtige?             

Der Bedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis berechnet den Energiebedarf des Gebäudes aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften unter standardisierten Rahmenbedingungen. Die ermittelten Kennwerte sind unabhängig vom individuellen Verhalten der Nutzer. Die Modernisierungsempfehlungen nehmen Bezug auf die vorhandene Bausubstanz und können konkret auf Schwachstellen des Gebäudes hinweisen. Beim Bedarfsausweis wird zusätzlich zum Endenergieverbrauch auch der Primärenergieverbrauch bewertet.

Der Verbrauchsausweis

Der Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der Verbraucher erstellt. Er bewertet die Effizienz eines Gebäudes anhand des gemessenen Energieverbrauchs. Dabei werden die Energieverbrauchsdaten für Heiz- und Warmwasser oder andere geeignete Verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes der vergangenen drei zusammenhängenden Jahre zugrunde gelegt.

Muss auf dem Energieausweis eine Effizienzklasse angezeigt werden?

Seit Mai 2014 müssen in allen neu erstellten Energieausweisen die Energieeffizienzklassen A+ bis H eingetragen sein. In gewerblichen Immobilienanzeigen müssen diese, sofern der Ausweis schon vorliegt, öffentlich in Internetportalen, auf der eigenen Homepage oder in Zeitungsinseraten angezeigt werden.

Wann Verbrauchsausweis und wann Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten und für Wohnhäuser, die bereits die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Damit ist für ältere unsanierte Häuser mit höchstens vier Wohneinheiten ein Verbrauchsausweis nicht ausreichend, sondern ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.

 

Unter nachfolgenden Voraussetzungen ist ein Bedarfsausweis Pflicht:                                 

  • Die Immobilie hat weniger als fünf Wohneinheiten.                                                  
  • Der Bauantrag wurde vor dem 1. November 1977 gestellt und das Gebäude erfüllt nicht die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977.
  • Bei Neubauten wird der Bedarfsausweis seit 2002 obligatorisch ausgestellt, auch für Nichtwohngebäude.

 

Unter nachfolgenden Voraussetzungen reicht ein Verbrauchsausweis aus:

  • Es müssen sich mindestens fünf Wohnungen im Gebäude befinden.
  • Ein Bauantrag liegt vor, der nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.
  • Das Gebäude wurde nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet.