Nach einem Sommer mit traumhaften Temperaturen wird uns leider jetzt Schmuddelwetter serviert. Graupelschauer, Schneegestöber, Glatteis ist in Sicht. Und alle Jahre wieder stellt sich die gleiche Frage für Eigentümer und Mieter, wer muss denn Schnee schippen und welche Pflichten kommen auf Sie zu?

Bewegen Sie sich nicht aufs Glatteis

Einmal das Gute vorweg – Öffentliche Straßen und Gehwege unterliegen in der Regel dem Zuständigkeitsbereich der Städte und Kommunen.

Anders sieht es da schon im privaten Bereich aus. Bei privaten Grundstücken hat der Eigentümer grundsätzlich selbst dafür zu sorgen dass Einfahrten und Gehsteige, die an das Grundstück angrenzen von Eis und Schnee befreit sind. Eigentümer können aber auch Pflichten (z.B. Winterdienst) auch auf die Mieter übertragen.

Mieter und Bewohner müssen erst dann zur Schaufel greifen und Schnee schippen wenn dies in der Hausordnung verankert ist und diese wiederum Bestandteil des Mietvertrages ist. 

Welche Bereiche sind von Eis und Schnee zu befreien?

Wo muss ich Schnee schippen?

Grundsätzlich gilt: Der an das Grundstück angrenzende Gehsteig, die Einfahrt sowie der Eingangsbereich zum Haus, Gehwege rund ums Haus und zu Garagen und Mülltonnen sind von Schnee zu befreien. Bei Glatteis ist diese Fläche zu streuen.

Auf Gehwegen ist dafür zu sorgen, dass eine Breite von ca. einem Meter von Schnee und Eis befreit ist, damit zwei Personen bequem aneinander vorbeigehen können. In Städten gelten 1,20 Meter Breite auf Gehsteigen. Bei Glatteis besteht generell – Streupflicht !!

Kernzeiten zum Schneeräumen sind in der Regel von 7.00 Uhr Morgens bis 20.00 am Abend. Bei starkem Schneefall empfiehlt es sich, mit dem Schneeräumen anzufangen wenn sich die Wetterlage etwas beruhigt hat.

Streuen mit Streusalz, Splitt, Sand etc.  – was ist erlaubt ?

In den meisten bayerischen Kommunen und Städten ist Streusalz in deren jeweiligen Verordnungen geregelt. Mittlerweile ist Streusalz aber nicht mehr erlaubt weil es nicht nur die Infrastruktur schädigt, sondern auch Fahrzeuge, Menschen und Tiere. Haustiere wie Hunde und Katzen reagieren sehr empfindlich mit Entzündungen durch aggressives Salz an den Pfoten. 

Streuen ja, aber mit sogenannten abstumpfenden Alternativen wie zum Beispiel: Granulat, Sand, Split, Sägespäne oder mineralische Streumittel vulkanischen Ursprungs. Diese eignen sich hervorragend für Eisglätte und haben keine negativen Auswirkungen auf Materialien, Umwelt, Mensch und Tier.

Berge von Schnee entsorgen, aber wie und wohin ?

Den Schnee mal schnell eben auf des Nachbarn Grundstück schippen – er bemerkt es ja sowieso nicht, ist nicht der richtige Weg. Zudem ist Ärger mit Ihrem sonst so zugänglichen Nachbarn vorprogrammiert.  Wenn Sie eine Wiese oder einen Acker haben, dann können Sie Ihre Schneeberge hier abladen. Ansonsten muss der Schnee wohl oder übel auf Ihrem Grundstück liegen bleiben.

Sie sehen also, dass es gewisse obligatorische Pflichten für Bewohner, Mieter und Eigentümer gibt, die bei Schneefall und Eisglätte eingehalten werden müssen. Andernfalls ist mit Bußgeldern und Strafen zu rechnen.