Überall bloß noch Fachbegriffe. Ein Wirrwarr, durch das man sich erst mal durchwühlen muss. Geht man auf die Bank sprechen Sie vom Barwertfaktor, beim Notariat von der Erbpacht und beim Bauamt von Flurgrößen. Bei all diesen Fachbegriffen kann man schonmal den Überblick verlieren. Nachfolgend haben wir eine kleine Liste für Sie zusammengestellt und kurz erklärt worum es sich dabei handelt.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Voraussetzung um ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen umzuwandeln.

Abnahmeverpflichtung

Unter einer Abnahmeverpflichtung versteht man die Verpflichtung eines Darlehensnehmers sich das Darlehen innerhalb einer vereinbarten Frist von der Bank auszahlen zu lassen.

Abtretung

Die Abtretung ist die Übertragung eines Rechts von einem alten Gläubiger auf eeinen neuen Gläubiger.

Alterswertminderung

Die Alterswertminderung wird aufgrund einer Immobilienbewertung, unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen Restnutzungsdauer und Gesamtnutzungsdauer einer baulichen Anlage ermittelt.

Annahmeerklärung (auch Willenserklärung)

Eine Annahmeerklärung ist die Willenserklärung die als Antwort auf ein vorangegangenes Kaufvertragsangebot den Vertrag zu Stande bringt.

Auflassung

Unter Auflassung versteht man die Eigentumsübertragung vom Eigentümer an den Käufer. Die Auflassung wird im Rahmen des Kaufvertrages von einem Notar beurkundet 

Auflassungsvormerkung

Mit der Auflassungsvormerkung ins Grundbuch, sichert sich der Käufer die Eigentumsübertragung bis zur endgültigen Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch

Zudem wird durch die Auflassungsvormerkung ins Grundbuch wird sichergestellt, dass der Verkäufer eine Immobilie nicht gleichzeitig an andere Personen verkaufen kann.

Aufteilungsplan

Auf einem Aufteilungsplan ist ersichtlich, welche Teile eines Gebäudes dem Sonder-bzw. einem Gemeinschaftseigentum zugeordnet sind.

Barwertfaktor (auch Vervielfältiger genannt)

Der Barwertfaktor ist eine Rechengröße, die aus der Restnutzungsdauer der Immobilie und dem Liegenschaftszins abgeleitet wird. Der Vervielfältiger ist auch anhand einer Tabelle im BGB abrufbar.

Baubeschreibung

Eine Baubeschreibung gehört zu jedem Vertrag eines Bauträgers und gibt vor, wie das Bauvorhaben errichtet wird. Alle Angaben bestimmen somit die Leistungspflicht des Bauträgers

Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung ist sozusagen die Bauerlaubnis einer Immobilie die nach der Bauverordnung der einzelnen Bundesländer vorgeschrieben ist.

Bewirtschaftungskosten

Unter Bewirtschaftungskosten versteht man Kosten, die anfallen um einen laufenden Betrieb oder eine Immobilie unterhalten zu können.

Darunter fallen unter anderem:  

  • Kosten für Heizung, Strom und Wasser
  • Grundsteuer
  • Brand-bzw. Gebäudeversicherung
  • Kosten für laufende Reparaturen

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist ein amtlich festgestellter Wert eines Grundstücks und dient als Grundlage zur Besteuerung und der Berechnung des Bodenwertes.

Der Bodenrichtwert eines Grundstückes ist bei jeder Gemeinde-bzw./Stadt abrufbar.

Dienstbarkeit, beschränkte, persönliche Dienstbarkeit

Unter der beschränkten, persönlichen Dienstbarkeit versteht man die Befugnis einer Person oder Intuition das belastete Grundstück zu nutzen.

Diese Dienstbarkeiten befinden sich in Abteilung II im Grundbuch.

Darunter fallen z.B.: 

  • Das Wegerecht des Nachbarn,
  • Geh-und Fahrtrecht,
  • Leitungsrechte für Trink-bzw. Abwasser,
  • Stromkabel,
  • Nah-bzw. Fernwärmeleitungen,
  • Breitbandkabel usw.

Eigentum

Unter Eigentum versteht man die rechtliche Zuordnung einer Immobilie zu einer Person. Die Eigentumsübertragung erfolgt durch die Auflassung und die Eintragung ins Grundbuch

Eigenbedarf

Der Eigenbedarf wird vom Vermieter an den Mieter angemeldet, wenn dieser sein Eigentum selbst nutzen will. Eine Eigenbedarfskündigung muss ordentlich begründet sein. Fristen für die Kündigung sind dem  § 573 BGB zu entnehmen.

Eine Eigenbedarfskündigung muss immer schriftlich erfolgen.

Einheitswert

Der Einheitswert ist ein festgesetzter Richtwert für Immobilien. Dieser wird zur Berechnung von Steuern, z.B., der Grundsteuer herangezogen.

Erschließungskosten

Erschließungskosten werden von den Gemeinden für den Anschluss eines Grundstückes an die Wasserversorgung, die Kanalisation bzw. an die Straße erhoben. Die Höhe des Erschließungsbeitrages richtet sich nach dem Umfang und hängt von den jeweiligen Gemeinden ab.

Erbpacht

Bei der Erbpacht wird in der Regel ein Grundstück auf 99 Jahre gepachtet. Hierbei ist ein vereinbarte Erbpachtzins vom Pächter zu entrichten. In der Regel beträgt der Pachtzins zwischen 4% und 6% des Grundstückswertes.

Ein Erbpachtvertrag kann nicht gekündigt werden.

Da eine Erbpacht eine Alternative zum Kauf ist, werden das Eigentumsrecht und das Nutzungsrecht voneinander getrennt. 

Ertragswertverfahren

Dieses Verfahren wird angewendet um den Wert einer Immobilie zu ermitteln. Die Grundlage hierfür ist der Ertrag/Miete aus der Immobilie.

In der Regel wird das Ertragswertverfahren bei Mehramilienhäusern, Gewerbeimmobilien, Büros, Praxen etc. angewendet.

Fälligkeitsmitteilung

Wenn der Eigentumserwerb rechtlich abgesichert ist, wird der Käufer vom Notar zur Kaufpreiszahlung aufgefordert. ( sog. Fälligkeitsmitteilung). Hierbei stehen dem Käufer ein Zahlungsziel von 14 Tagen zu.

Finanzierungsgrundpfandrecht

Ein Finanzierungsgrundpfandrecht ist die Bestellung  einer Grundschuld als Kreditsicherheit der Bank

Flurkarte

Die Flurkarte ist ein amtlicher Lageplan, auf dem alle Flurstücke und Grundstücksgrenzen dargestellt sind.

Flurstück

Als Flurstück bezeichnet man die kleinste, vermessungstechnische Einheit beim Grundbuchamt.

Als Flurstück bezeichnet man ein abgeschlossenes Grundstück. Mehrere bilden eine Flur. Jede Flur erhält im Katasteramt eine Flurkarte. Hängen mehrere Fluren zusammen bezeichnet man dies als Gemarkung.

Gemeinschaftseigentum

Als Gemeinschaftseigentum bezeichnet man das Grundstück sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen die nicht zum Sondereigentum oder im Eigentum Dritter stehen.

Darunter fallen z.B.: Treppenhaus, Hausflur, Dachfläche, Fassade, Aufzug,Gemeinschaftsgarten etc.

Beim Gemeinschaftseigentum werden nach § 16 Abs. 2 WEG die Kosten des auf alle Eigentümer umgelegt.

Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung regelt die Rechte und Pflichten Der Wohnungseigentümer sowie die Nutzung und Kostenverteilung.

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein im Amtsgericht geführtes Register in welchem Grundstück, Belastungen und die Eigentümerverhältnisse eingetragen sind.

Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer ist die Steuer, die der Staat bei einem Immobilienkauf einmalig erhebt.

Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist von Bundeslan zu Bundesland verschieden und beträgt zwischen 3,5% und 6,5%.

Die Grunderwerbssteuer beträgt in Bayern 3,5%.

Grundschuld

Die Grundschuld wird von der Bank als Sicherheit eingetragen. Das vergebene Darlehen ist damit durch die Immobilie abgesichert. Mehr über die Grundschuld erfahren sie hier.

Katasteramt (Vermessungsamt)

Die Aufgabe des Katasteramts liegt in der Vermessung eines Grundstücks.

Bei den jeweiligen Katasterämtern bekommen Sie Auszüge aus dem Liegenschaftsregister sowie amtliche Lagepläne sowie technische Daten der Grundstücke.

Löschungsbewilligung

Hiermit erklärt der Gläubiger, (z.B. die Bank) dass die zu seinen Gunsten eingetragene Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden kann. Diese Löschungsbewilligung erhält man nachdem das Darlehen vollständig abbezahlt hat von der jeweiligen Bank.

Ohne eine Löschungsbewilligung ist der Notar nicht befähigt, eine eingetragene Grundschuld zu löschen.

Maisonette Wohnung

Eine Maisonette Wohnung ist eine Wohnung die sich über mehrere Stockwerke innerhalb eines Hauses erstreckt.

Mansardenwohnung

Als Mansardenwohnung bezeichnet man ein ausgebautes Dachgeschoss. Der Name kam ursprünglich vom Französischen Architekten J.Hardouin Mansart.

Mietnebenkosten

Diese Mietnebenkosten können auf den Mieter umgelegt werden.

Hausstrom, Aufzug, Gartenpflege, Gebäudeversicherung, Gemeinschaftsantenne, Grundsteuer, Haftpflichtversicherung, Entwässerung, Hausmeister, Hausreinigung, Heizungsanlage, Kabelanschluss, Sachversicherung, Schornsteinfeger, Straßenreinigung, Wasserversorgung, Winterdienst

Diese Mietnebenkosten können nicht auf den Mieter umgelegt werden

Instandhaltung des Gebäudes, Kontoführungsgebühren, Rechtsanwaltskosten, Rücklagenbildung, Verwaltergebühren

Notaranderkonto

Darunter versteht man ein Treuhandkonto das der Notar auf Wunsch für die Abwicklung eines Kaufvertrages führen kann. Dieses Konto wird auf den Namen des Notars eingerichtet und dient zur Verwahrung von Fremdgeldern.

Sachwertverfahren

Beim Sachwertverfahren zieht man die Herstellungskosten, den Zustand der Immobilie sowie das Grundstück zur Ermittlung des Wertes heran.

Sondereigentum

Beim Sondereigentum hat jeder Eigentümer die Kosten selbst zu tragen.

Zum Sondereigentum gehören z.B..: Alle Räume der Wohnung, Bodenbeläge der Wohnung, nichttragende Innenwände, Dachboden, Keller (zur Wohnung gehörend), Terrasse/Garten (zur Wonug gehörend) etw.

Sonderumlage

Eine Sonderumlage fällt an, wenn die Instandhaltungsrücklagen aufgrund von Liquiditätsengpässen zur Kostendeckung nicht ausreicht.. Diese wird per Beschluss auf die jeweiligen Wohnungseigentümer umgelegt.

Teilungserklärung

Ist eine Urkunde die die Aufteilung eines Grundstückes im Sondereigentum vorgibt.

Das heißt, sie ist die rechtliche Grundlage zur Aufteilung von Mehrfamilienhäusern und regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer. Die Wohnungen müssen rechtlich voneinander getrennt aufgeteilt sein.  Die Grundlage hierfür ist eine Abgeschlossenheitserklärung. Hier muss hervorgehen, dass alle Wohneinheiten räumlich voneinander getrennt sind. Aufgrund einer 

Teilungserklärung gibt es für jede Eigentumswohnung ein Wohnungsgrundbuch, welches beim Grundbuchamt geführt wird.

Unbedenklichkeitserklärung

Eine Unbedenklichkeitserklärung ist die Bestätigung des Finanzamtes über die Zahlung der Grunderwerbssteuer. Diese ist die Voraussetzung zur Eintragung des Käufers ins Grundbuch.