Immobilienbewertung

Sie wollen Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen. Nichts einfacher als das, wäre da nicht das leidige Thema mit dem Preis. Sie haben sich bestimmt schon Gedanken gemacht wie viel Ihre Immobilie wert ist und welchen Kaufpreis Sie erzielen können. Am einfachsten lässt sich dies mit einer professionellen Immobilienbewertung herausfinden.

Vergleichsobjekte gibt es sicher viele in Ihrem Umfeld. Auch der Nachbar oder der Verwandte gibt Ihnen Tipps. Aber entsprechen diese vermeintlich gut gemeinten Ratschläge und Kaufpreisvorstellungen wirklich dem reellen zu erzielenden Preis Ihrer Immobilie?

Im Internet findet man viele Begriffe die bei einer Immobilienbewertung relevant sind. Zum Beispiel: Verkehrswert, Ertragswert,  Sachwert und viele weitere. Für viele Eigentümer wirft das allerdings nur noch mehr Fragen auf. Wir erklären Ihnen hier nachfolgend einige Begriffe die zur Bewertung einer Immobilie ausschlaggebend sind und bei einer professionellen Immobilienbewertung angewendet werden.

Verkehrswert (Marktwert)

Der Verkehrswert wird nach §194 des Baugesetzbuches – BauGB – durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Der Verkehrswert – auch Marktwert genannt – ist bei einem Verkauf der am wahrscheinlichsten zu erzielende Preis.

Vergleichswertverfahren

Vergleichswertverfahren werden bei Grundstücken und selbstgenutzten Immobilien angewendet. Bewertet werden mit diesem Verfahren klassische Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen. Beim Vergleichswertverfahren werden direkte Vergleiche zwischen Immobilien aufgestellt dessen Merkmale miteinander vergleichbar sind.

Wurde zum Beispiel in Ihrer Nachbarschaft ähnliches Grundstück verkauft das Ihrem zu bewertendem Grundstück ähnlich ist, dann kann dieser erzielte Kaufpreis als direkter Vergleichswert im Vergleichswertverfahren berücksichtigt werden.

Sachwertverfahren

Bewohnen Sie Ihre Immobilie selbst und sind keine Erträge mit dieser Immobilie zu erzielen, wird meist ein Sachwertverfahren angewandt. Dabei sind zusätzliche Faktoren zur Bewertung der Immobilie zu beachten. Ausschlaggebend sind hier zusätzlich zur Bausubstanz, die Herstellungskosten, die Ausstattung der Immobilie, die Baunebenkosten, die Außenanlagen sowie die Alterswertminderung.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren dient der Ermittlung des Wertes von Renditeobjekten durch Kapitalisierung der Reinerträge, die mit diesen Objekten dauerhaft erwirtschaftet werden. Es wird insbesondere bei der Bewertung eines Unternehmens oder eines vermieteten bzw. verpachteten Grundstückes angewendet.

Zeitwert

Der Zeitwert entspricht dem Neuwert einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt minus Abzüge für Alterung und Abnutzung.

Versicherungswert (Neuwert)

Der Versicherungswert ist der ortsübliche Neubauwert inklusive Baunebenkosten. Zu den Baunebenkosten zählen grundsätzlich gem. DIN 276/1993 Vermessungsgebühren, Gerichtsgebühren, Notariatsgebühren, Maklerprovision, Grunderwerbssteuer, Wertermittlungen/Untersuchungen, Genehmigungsgebühren, Bodenordnung, Grenzregulierungen und sonstige Grundstücksnebenkosten wie zum Beispiel die Bestellung von Grundschulden etc. Somit ist der Versicherungswert bei Neuversicherungen von Gebäuden der ortsübliche Neubauwert, der sich im Wesentlichen nach dem Sachwert des Gebäude bemisst.

Beleihungswert

Der Beleihungswert repräsentiert im Bankwesen den Wert einer Kreditsicherheit, von dem mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass er sich langfristig zu jedem beliebigen Zeitpunkt realisieren lässt. Der Beleihungswert kann die absolute Obergrenze sein, bis zu der ein Kreditinstitut aufgrund interner Vorschriften Darlehen gewähren darf.

Der Beleihungswert ist also die Summe die die Bank im Falle einer Versteigerung oder eines Verkaufs mit ziemlicher Sicherheit für die Immobilie, auch über die Jahre hinweg, bekommt. Denn jede von einer Bank zu finanzierende Immobilie dient der Bank als Sicherheit.

Die Bank ermittelt deshalb aufgrund verschiedener Verfahren den marktüblichen Wert der Immobilie über die Zeit hinweg. Anhand dieses Wertes wird die Darlehenssumme für Ihre Baufinanzierung errechnet, die Ihnen die Bank zur Verfügung zu stellt.

Aber aufgepasst:

Der Beleihungswert entspricht nicht dem Kaufpreis oder den Baukosten einer Immobilie. Hier wird vom aktuellen Wert der Immobilie ein Sicherheitsabschlag für die Bank abgezogen. Daher ist der Beleihungswert grundsätzlich niedriger als der Kaufpreis.