Kündigen wegen Eigenbedarf
Die Gründe wegen Eigenbedarf sind unterschiedlich und müssen nachvollziehbar sein, damit sie vor dem Gesetz wirksam sind.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen welche Gründe wegen Eigenbedarfs anerkannt werden:
Anerkannte Gründe wegen Eigenbedarf
- Der Eigentümer/Vermieter möchte die Wohnung/Haus selbst nutzen
- Der Eigentümer/Vermieter will seine Wohnräume selbst nutzen da diese näher an seinem Arbeitsplatz liegen
- Der Eigentümer/Vermieter möchte mit seiner Lebenspartnerin/Lebenspartner zusammen ziehen
- Im Leben des Eigentümers/Vermieter haben sich Veränderungen ergeben (z.B Heirat, Trennung/erwachsene Kinder die eine eigene Wohnung möchten)
- Familienzuwachs führt zu erhöhtem Wohnbedarf
- Der Wusch seine Wohnung/Haus als Alterswohnsitz zu nutzen und darin zu leben
- Die ‘Wohnung wegen wesentlich kürzeren Arbeitsweg als Zweitwohnsitz zu nutzen
- Als Zweitwohnung beruflich bedingt erforderlich
Wann kommt eine Eigenbedarfskündigung nicht in Betracht
- Juristische Personen als Vermieter könne keinen Eigenbedarf anmelden
- bei einem befristeten Mietvertrag kann kein Eigenbedarf angemeldet werden
- Steht eine Klausel mit Kündigungsverzicht auf Eigenbedarf im Mietvertrag, kann auch nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden
- Kündigt der Vermieter/Eigentümer eine Wohnung obwohl er eine vergleichbare, nicht bewohnte Immobilie im Bestand hat ist eine Kündigung auf Eigenbedarf unwirksam
- Ist ein überhöhter Wohnbedarf bei Eigenbedarfskündigung gegeben, ist die Kündigung ebenfalls unwirksam. (z.B. 250 m² Wohnbedarf für eine Person)
- Ebenso ungültig ist die Kündigung bei Eigenbedarf für gelegentliche Wohnzwecke (z.B. Übernachtungsmöglichkeit für Freunde und Bekannte, gelegentliche Vermietung in der Ferienzeit)
- Ungültig ist die Kündigung wegen Eigenbedarf auch wenn der Vermieter/Eigentümer die Wohnung nicht zu den Zwecken nutzt, die er angegeben hat.
Kündigungsfristen wegen Eigenbedarf
Einhaltung der Kündigungsfristen vom Vermieter sind von der Mietvertragsdauer abhängig.
- bei einem Mietvertrag bis zu 5 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate
- bei einem Mietvertrag bis zu 8 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate
- Sperrfrist
- Will der Eigentümer/Vermieter eine Mietwohnung in eine ETW umwandeln, hat der eine Sperrfrist von 3 Jahren einzuhalten, bevor er eine Eigenbedarfskündigung aussprechen kann. In Gebieten mit Wohnungsknappheit kann die Sperrfrist bis zu 10 Jahren betragen.
- Zustellung der Eigenbedarfskündigung
- Der Erhalt einer Kündigung wegen Eigenbedarf sollte immer vom Empfänger bestätigt werden.
- Entweder der Vermieter überbringt die Kündigung persönlich und lässt sich den Erhalt bestätigen oder die Kündigung wird per Einschreiben auf dem Postweg versandt.
- Das Recht des Mieters
- Mieter haben das Recht zu erfahren, ob der Grund der Eigenbedarfskündigung auch gesetzlich anerkannt ist.
- Schadensersatz
- Wird vom Eigentümer/Vermieter die Kündigung wegen Eigenbedarfs vorgetäuscht, kann der Mieter Schadensersatz verlangen.
- Mietvertrag - Ausschluss Eigenbedarf
- Spielt der Vermieter mit und lässt sich darauf ein, kann im Mietvertrag eine Klausel eingetragen werden, die die Kündigung wegen Eigenbedarf ausschließt.
-
- Kündigt der Vermieter trotzdem wegen Eigenbedarf, ist diese Kündigung unwirksam.
- Eigenbedarf anmelden für wen und für wen nicht
- Nachfolgend zeigen wir Ihnen eine kurze Aufstellung für welchen Personenkreis Eigenbedarf angemeldet werden darf und für wen nicht
- Eigenbedarf kann angemeldet werden für:
- bei einem Mietvertrag ab 8 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate
Widerrufsfrist für Mieter
Mieter können gegen die Kündigung einem Widerruf einlegen. (Widerrufsfrist von 2 Monaten vor Ablauf der Kündigungsfrist).
Sperrfrist
Will der Eigentümer/Vermieter eine Mietwohnung in eine ETW umwandeln, hat der eine Sperrfrist von 3 Jahren einzuhalten, bevor er eine Eigenbedarfskündigung aussprechen kann. In Gebieten mit Wohnungsknappheit kann die Sperrfrist bis zu 10 Jahren betragen.
Zustellung der Eigenbedarfskündigung
Der Erhalt einer Kündigung wegen Eigenbedarf sollte immer vom Empfänger bestätigt werden.
Entweder der Vermieter überbringt die Kündigung persönlich und lässt sich den Erhalt bestätigen oder die Kündigung wird per Einschreiben auf dem Postweg versandt.
Das Recht des Mieters
Mieter haben das Recht zu erfahren, ob der Grund der Eigenbedarfskündigung auch gesetzlich anerkannt ist.
Schadensersatz
Wird vom Eigentümer/Vermieter die Kündigung wegen Eigenbedarfs vorgetäuscht, kann der Mieter Schadensersatz verlangen.
Mietvertrag - Ausschluss Eigenbedarf
Spielt der Vermieter mit und lässt sich darauf ein, kann im Mietvertrag eine Klausel eingetragen werden, die die Kündigung wegen Eigenbedarf ausschließt.
Kündigt der Vermieter trotzdem wegen Eigenbedarf, ist diese Kündigung unwirksam.
Eigenbedarf anmelden für wen und für wen nicht
Nachfolgend zeigen wir Ihnen eine kurze Aufstellung für welchen Personenkreis Eigenbedarf angemeldet werden darf und für wen nicht
Eigenbedarf kann angemeldet werden für:
Begünstigter Personenkreis
Vermieter und dessen:
- Ehepartner
- Lebensgefährten
- Kinder
- Enkel
- Schwiegerkinder
- Eltern
- Geschwister
- Schwiegereltern
- Großeltern
- Nichten
- Neffen
andere Personen:
- Haushaltsangehörige wie z.B.
- Pflegekinder, Haushaltshilfen,
- Pflegepersonal das im Haushalt lebt
- entfernte Verwandte des Vermieters
- mit persönlicher Verbindung
Eigenbedarf kann nicht angemeldet werden für:
- Schwager oder Schwägerin des Vermieters
- Cousins und Cousinen des Vermieters
- Onkel und Tanten des Vermieters
- Geschiedene Ehepartner
- Eltern der Lebensgefährten
- Kinder der Lebensgefährten